Neue Familienermäßigung ab September
Im Zuge der Anpassung des Schulgelds wird mit 1. September 2015 auch eine neue Familienermäßigung eingeführt. Bis dato gab es eine 50 prozentige Ermäßigung ab dem dritten Kind bzw. der dritten Einheit zu 50 Minuten, ausgenommen Gruppenfächer wie Tanz und Chor sowie Erwachsene.
Das neue Modell funktioniert wie folgt:
2 Familienmitglieder: 5 Prozent Ermäßigung auf das Gesamtschulgeld
3 Familienmitglieder: 10 Prozent Ermäßigung auf das Gesamtschulgeld
4 Familienmitglieder: 15 Prozent Ermäßigung auf das Gesamtschulgeld
1 Familienmitglied, mehrere Fächer: 5 Prozent Ermäßigung auf das Gesamtschulgeld
Es wird nicht unterschieden zwischen Einzelfächern (Instrumente, Gesang) oder Gruppenfächern (Musikalische Früherziehung, Tanz, Chor).
Achtung: Erwachsene zählen zwar als Familienmitglieder dazu, ihr Schulgeld bleibt aber von der Ermäßigung unberührt!
Diese neue Ermäßigung will Familien eine kleine Entlastung des Familienbudgets bringen und ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung sein für alle Eltern, die ihren Kindern den Besuch der Musikschule ermöglichen!